Versammlungsfreiheit verteidigen! – Warum wir gegen das geplante sächsische Versammlungsgesetz protestieren
Fanmärsche werden wegen der „Uniformierung“ der Teilnehmenden einfach so durch die Polizei verboten.
Allen Mitgliedern einer aktiven Fangruppe wird die Teilnahme an einer Demo für Fanrechte untersagt, weil von ihnen angeblich eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgeht. Die persönlichen Daten der Personen, die auf dieser Demo als Ordner*in eingesetzt werden sollen, müssen vor deren Beginn bei der Polizei eingereicht werden. Diese überprüft die „Eignung“ der Ordner*innen und kann sie jederzeit als ungeeignet ablehnen. Unabhängig davon bleiben deren persönlichen Daten für zwei Jahre bei den Behörden gespeichert.
All das sind keine absurden Szenarien, sondern naheliegende Beispiele, die sich aus dem geplanten neuen sächsischen Versammlungsgesetz ergeben, das ab 1. September gelten soll. Ursprünglich einigten sich CDU, SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag darauf, das Versammlungsgesetz in Sachsen „bis 2021 praxisgerechter und verständlicher“ zu gestalten. Jahre später, am 12. Juni, soll nun kurz vor knapp in der letzten Landtagssitzung der aktuellen Wahlperiode das neue VersG beschlossen werden.
Doch warum gibt es überhaupt? Im Gesetzentwurf verstecken sich die gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausgeweitet. Die bundesweit einmalige Regelung zur systematischen Überprüfung der Daten von Ordner*innen ist dafür nur ein Beispiel. Weitere gravierende Änderungen beinhalten unter anderem, dass die nötige Vorlaufzeit zur Anzeige einer Versammlung massiv ausgeweitet und nun Personen bereits vor Veröffentlichung der Anzeige negativ bewertet werden können, an einer Demo teilzunehmen. Bereits nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs im letzten August sprach etwa das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ von einem Gesetz, das die Einschränkung der grundlegenden verfassungsmäßigen Rechte und das geplante Gesetz, dass diese eigentlich gar nicht mehr ausgeübt werden könne.
Außerdem soll das sogenannte Uniformierungs- und Militanzverbot verschärft werden. Bisher war es nur dann verboten, sich in einheitlicher Kleidung zu versammeln und dabei aggressiv sowie provokativ aufzutreten, wenn diese gemeinsame Kleidung ein Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung darstellte. Beispielhafte Anwendungsfälle wären etwa Aufzüge neonazistischer Kleinstparteien oder der „schwarze Block“ auf manchen linken Demos. Die gemeinsame politische Gesinnung als Voraussetzung für die Anwendung des Uniformierungs- und Militanzverbots soll nun aber wegfallen. Diese Gesetzesnorm ließe sich somit auch problemlos auf einheitlich gekleidete Fußballfans anwenden, um unliebsame Demos für Fanrechte oder Fanmärsche zu verhindern.
Generell ordnet der Gesetzentwurf das Versammlungsrecht dem Polizeirecht unter und höhlt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus. Schon das bestehende Versammlungsgesetz ermöglichte starke Reglementierungen und Eingriffe in die Versammlungsfreiheit in Sachsen. Das neue Gesetz ist kein Abkehr von diesem Weg, sondern im Gegenteil ein weiterer Ausbau hin zu einem noch autoritäreren Staat, der Behörden immer mehr Instrumente in die Hand gibt, um demokratische Aushandlungsprozesse, Meinungsbekundungen und politischen Widerstand zu beschränken und zu verhindern.
Dem wollen wir entschieden widersprechen! Wir teilen diese Auffassung mit kritischen juristischen Kreisen, verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Sachsen und auch Fußballstrukturen wie den rasenballisten e.V. Sie alle unterstützen das Netzwerk „Versammlungsfreiheit verteidigen“, welches den Protest gegen dieses Gesetz organisiert. Auf der Website des Netzwerks (https://versammlungsfreiheit.de) findet ihr einen Aufruf gegen das Gesetz sowie weitere Infos. Mit Material zur Kritik an den geplanten Regelungen.
Es ist noch nicht zu spät, gegen das Versammlungsgesetz zu protestieren und es zu verhindern – bevor es am 12. Juni beschlossen wird. Deshalb findet am Tag des Grundgesetzes, dem 23. Mai, ab 18:00 Uhr am Richard-Wagner-Platz eine Demo gegen den Gesetzesentwurf statt. Also: Alle in Rot! Lasst uns gemeinsam unseren Protest gegen das neue sächsische Versammlungsgesetz ins Stadion und auf die Straße tragen!
Versammlungsfreiheit verteidigen – unsere Grundrechte sind unverhandelbar!